PFLEGERISCHE TÄTIGKEITEN BEI DER HAUSKRANKENPFLEGE
Unser kompetentes Pflegepersonal hilft Menschen, alltägliche Situationen wie Körperhygiene oder Nahrungsaufnahme zu bewältigen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sind. Unser fachgemäß geschultes Personal sorgt dafür, dass Sie mit der schwierigen Situation nicht alleine bleiben.
Hier haben Sie unsere pflegerischen Tätigkeiten im Überblick:
- Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- sowie bei der Arzneimittelaufnahme
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
- Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen, Gehen sowie beim Transfer

Ärztliche Tätigkeiten
Folgende ärztliche Tätigkeiten (§ 15 Abs. 7 GuKG) darf die/der PersonenbetreuerIn nur nach schriftlicher ärztlicher Anordnung mit Anleitung und Unterweisung durch eine diplomierte Krankenpflegeperson oder durch einen Arzt durchführen:
- Verabreichung von Arzneimitteln
- Anlegen von Bandagen und Verbänden
- Verabreichen von subkutanen Insulininjektionen und/oder subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
- Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen
- einfache Wärme- und Lichtanwendungen.
Bei Interesse oder Fragen können Sie uns gerne unter 0664 210 89 21 erreichen oder schreiben Sie uns ein E-Mail.