Preisübersicht
PFLEGESTUFE | STUFE 3 | STUFE 4 | STUFE 5 | STUFE 6 | STUFE 7 | STUFE 7a* |
Betreuungskosten pro Monat (30 Tage) | 2.100,00 | 2.175,00 | 2.310,00 | 2.880,00 | 3.480,00 | 4.095,00 |
Sozialversicherung f. 2 Betreuerinnen (13,50/Tag) | 405,00 | 405,00 | 405,00 | 405,00 | 405,00 | 405,00 |
Servicegebühr (10,00/Tag) | 300,00 | 300,00 | 300,00 | 300,00 | 300,00 | 300,00 |
GESAMT | 2.805,00 | 2.880,00 | 3.015,00 | 3.585,00 | 4.185,00 | 4.800,00 |
Abzüglich vorraussichtl. Pflegegeld | 502,80 | 754,00 | 1.024,20 | 1.430,20 | 1.879,50 | 1.879,50 |
Abzüglich staatl. Förderung für 2 Betreuerinnen | 800,00 | 800,00 | 800,00 | 800,00 | 800,00 | 800,00 |
Kosten pro Monat (30 Tage) | 1.502,20 | 1.326,00 | 1.190,80 | 1.354,80 | 1.505,50 | 2.120,50 |
KOSTEN PRO TAG (Eigenleistung Patient) | 50,07 | 44,20 | 39,69 | 45,16 | 50,18 | 70,68 |
Alle Preise in EURO.
Etwaige Fahrtkosten der Betreuerin sind nicht inkludiert und werden gesondert verrechnet (dzt. ca. 100,- bis 180,- € für jeweils eine Hin- und Rückfahrt).
Hinzu kommen die einmalige Aufnahmegebühr EUR 440,00 am Beginn der Betreuung. Zuschlag für selbstständige zweite Person im gleichen Haushalt: 5,- € pro Tag
Für eine zweite zu betreuende Person im Haushalt: Tarifstufe der zweiten zu betreuenden Person: Stufe 3+4: € 24,00 pro Tag; Stufe 5+6: € 26,00 pro Tag
* Palliativbetreuung
Die Aufnahmegebühr beträgt € 440,00 und inkludiert:
- Beratungsgespräch und Ermittlung des Betreuungsbedarfs sowie der Betreuungssituation.
- Beratung über mögliche Förderungen und Zuschüsse.
- Auswahl und Vermittlung von 2 qualifizierten, Deutsch sprechenden Personenbetreuer/innen aus der Slowakei (optional 2 weitere Betreuungswechsel sind inkludiert).
Die monatliche Servicegebühr inkludiert:
- Notrufhotline für Patienten und Personenbetreuer/innen.
- Erledigung von An-, Ab-, und Ummeldungen der Personenbetreuer/innen (Wohnsitz, Gewerbe, SVA, WKO).
- Hilfestellung bei der Beantragung von Förderungen.
- Qualitätssicherung durch Bereitstellung einer umfangreichen Betreuungsdokumentation sowie regelmäßige Qualitätskontrollen (alle 6 – 8 Wochen und bei Bedarf) durch eine qualifizierte Pflegerin unserer Agentur.
- Konfliktmanagement zwischen dem/der Personenbetreuer/in und dem Patienten sowie den Angehörigen.
- Unterstützung bei der Organisation einer Vertretung im Verhinderungsfall/ Krankheitsfall.
- Austausch, „wenn die Chemie nicht stimmt“. Zwei Neuvermittlungen sind inkludiert.
- Austausch, wenn es wider Erwarten zu grober Fahrlässigkeit seitens des Betreuungspersonals kommen sollte.
Pflegegeld
Informieren Sie sich über die Voraussetzungen für Pflegegeld.
Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Voraussetzungen:
Die Förderung kann bis zu 800 Euro bei Vorliegen von Werkverträgen (bei selbständigen Betreuungskräften) betragen.
Einkommensgrenze:
Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten unberücksichtigt bleiben. Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 400 Euro beziehungsweise um 600 Euro für behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige.
Wichtige Dokumente
Antrag für das Pflegegeld Pensionsversicherung (pdf) (pdf)
Antrag für das Pflegegeld Bundessozialamt (pdf) (pdf)
Antrag für die Förderung der 24-Std.-Betreuung (pdf) (pdf)